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Aktuelles

26.11.2021

Laubblasen im Wald - ist das notwendig?

Es ist Herbst. Die Bäume gehen in den Wintermodus. Die Blätter im Wald haben sich farbig verfärbt. Die ersten Frostnächte liegen bereits hinter uns. Das Laub ist inzwischen zum grössten Teil von den Bäumen gefallen. Die Waldböden und Waldstrassen sind mit einer dicken Laubschicht belegt. Die Werkteams in den Städten und Gemeinden sind emsig am Entfernen des Laubes. In den Gärten wird das Laub ebenfalls weggekehrt. Laubblasen im Wald – ist das notwendig? Schon einmal vorweg, das Laub im Wald ist erwünscht und bleibt liegen. Einzig auf den Waldstrassen wird das Laub weggeblasen.

 

Was geschieht mit dem Laub am Boden?

Nachdem das Laub heruntergefallen ist, beginnt der natürliche Zersetzungsprozess. Das Laub verrottet und wird matschig. Ein ideales Keimbett für Gräser und Kräuter. Die Wurzeln durch­dringen die Tragschicht. Entlang die Wurzeln findet das Wasser den Weg in den Strassenkörper. Das Laub in den Seitengräben stört die Entwässerung nach einem Gewitter. Der Strassenkörper wir ausgeschwemmt. Die Folge sind beschädigte Waldstrassen, die mit einem erheblichen finanziellen Aufwand wieder repariert werden müssen.

 

Warum wird im Wald das Laub von den Strassen entfernt?

Wird das Laub zum richtigen Zeitpunkt entfernt, so können die Unterhaltskosten für die Waldstrassen reduziert werden. Das Entfernen der Blätter mit einem Traktor und einem Laubgebläse ist am effizientesten. Das Laub wird nur da entfernt, wo es für die Wege unumgänglich ist. Auf schmalen Wegen und Trampelpfaden bleibt das Laub liegen.

 

Wann ist der richtige Zeitpunkt dafür?

Mit dem Laubblasen wird bis nach den ersten Frostnächten zugewartet. Der grösste Anteil des Laubes fällt dann zu Boden. Die Wege müssen so nur einmal pro Saison vom Laub befreit werden.

 

Ist Laubblasen im Wald ein neues Phänomen?

Das Laub wird schon seit Jahrzehnten von den Waldstrassen entfernt. Im Kanton Aargau stehen seit über 40 Jahren motorisierte Laubbläser im Einsatz. Der Einsatz mit dem motorisierten Laubbläser ist von kurzer Dauer. Nach rund 15 Minuten verzieht sich der Lärm in einen anderen Waldteil. In einem Forstrevier von rund 1'000 Hektaren Wald beschränkt sich das Laubblasen auf wenige Tage pro Jahr.

 

Braucht es eine gesetzliche Regelung?

Das Laubblasen ist Teil des Strassenunterhalts. Für den Strassenunterhalt sind die Strasseneigentümer zuständig. Bei den Waldstrassen sind das in der Regel die Ortsbürger­gemeinden. Da das Waldstrassennetz der Naherholung dient, beteiligen sich oft die Einwohner­gemeinden finanziell an den Strassenunterhaltskosten. Der Strasseneigentümer bestimmt die Intensität des Laubblasens auf seinen Strassen. Er macht dies auch abhängig vom Bedürfnis der lokalen Bevölkerung. In der Regel reicht pro Jahr einmaliges Laubblasen zum richtigen Zeitpunkt. Theo Kern, Geschäftsführer WaldAargau hält abschliessend fest: «Überborden einzelne Städte oder Gemeinden beim Laubblasen, so ist das ein lokales Problem. Lokale Probleme löst man lokal.» Lokal lösen heisst, mit den Verantwortlichen vor Ort das Gespräch suchen. In einem nächsten Schritt kann das Anliegen im Einwohnerrat oder der Gemeindeversammlung angesprochen werden.

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